Verbraucher und Fernabsatzvertrag
Alle Verbraucher haben ab Buchung ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern es sich um einen sog. Fernabsatzvertrag handelt.
Was ein Fernabsatzvertrag ist, steht im Gesetz (§ 312 b Abs. 1 S. 1 BGB):
„Bei Fernabsatzverträgen handelt es sich um Verträge, die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Inhalt haben und die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurden“.
Das bedeutet, jeder Vertrag, der online geschlossen wird, per Telefon, E-Mail, über das Kontaktformular, über Zoom/Skype, Messenger ist ein Fernabsatzvertrag.
Bei Dienstleistungen, die sofort (bzw. innerhalb der 14-tägigen Frist erbracht werden), muss der Kunde aktiv auf sein Widerrufsrecht verzichten:
Variante 1: Die gebuchte Beratung/Dienstleistung wird unmittelbar vollständig erbracht.
Beispiel: Du buchst eine Einzelsitzung mit mir, die innerhalb der 14 Tage-Frist nach der Buchung stattfindet. Somit ist die Dienstleistung vollständig erbracht (kein Widerruf möglich).
Variante 2: Ein Teil der gebuchten Beratung wird direkt (innerhalb der 14 Tage erbracht). Für die erbrachte Beratung kann der Dienstleister das Honorar voll berechnen bzw. einbehalten.
Beispiel: Du buchst ein Paket mit mehreren Sitzungen. Für die Sitzungen, die innerhalb der 14-Tage-Frist stattgefunden haben, ist kein Widerruf möglich, wohl aber für die Sitzungen, die noch ausstehen. Für die bereits erbrachten Sitzungen gilt dann der Einzelpreis (kein Paket-Rabatt).
Variante 3: Die gebuchte Beratung / Dienstleistung wird zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen.
Hier ist KEIN Verzicht auf das Widerrufsrecht möglich. Dem Kunden muss daher das 14-tägige Widerrufsrecht eingeräumt werden.
Beispiel: Du buchst eine oder mehrere Sitzungen für einen späteren Zeitpunkt. Diese Buchung kannst du innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen.